Wer seine Zähne richtig putzt, muss sich viel seltener vom Zahnarzt behandeln lassen! 

Sollten Sie trotz guter Pflege eine Zahnbehandlung brauchen, beachten Sie – je nach Situation – einen oder mehrere der folgenden Tipps:

  1. Verlangen Sie von Ihrem Zahnarzt eine zweckmässige und einfache Sanierung.
  2. Lassen Sie sich vor der Behandlung immer einen Kostenvoranschlag zum SUVA-Tarif erstellen (Fr. 3.10 pro Taxpunkt).
  3. Vorsicht bei Zahnärzten, die hohe Vorauszahlungen verlangen. Klären Sie ab, ob eine Mitgliedschaft bei der Zahnärztegesellschaft SSO http://www.sso.ch/ vorliegt. Die dort angeschlossenen Zahnärzte und Zahnärztinnen müssen sich einer Begutachtung stellen, falls Sie mit der Behandlung nicht zufrieden sind.
  4. Bei unvermeidbaren krankheitsbedingten Zahnschäden übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Wer allerdings seine Zähne nicht ausreichend pflegt, riskiert, dass die Krankenkasse nicht zahlen muss. Welche Art von Pflege nötig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Zahnheilkunde. Von Patienten, die wegen eienr Krankheit anfällig sind, wird überdurchschnittlicher Pflegeaufwand erwartet (gemäss Urteil K 106/99 vom 29.01.2002 des Eidg. Versicherungsgerichts).
  5. Liegt Ihr Einkommen am oder nur knapp unter dem Existenzminimum reichen Sie ein Stiftungsgesuch ein (vor der Behandlung und mit Kostenvoranschlag). Soziale Institutionen oder Beratungsstellen in Ihrer Nähe können Ihnen dabei helfen, eine geeignete Stiftung zu finden.
    Falls Sie von der Sozialhilfe unterstützt werden, klären Sie vor einer Behandlung ab, ob die Kosten übernommen werden. Bei notwendigen Zahnbehandlungen ist das in der Regel der Fall.
  6. Als IV- oder AHV-Rentner/in mit Ergänzungsleistungen erhalten Sie die Kosten für eine einfache, zweckmässige und wirtschaftliche Behandlung zurückerstattet, wenn Sie den Kostenvoranschlag vorher einreichen.
  7. Falls bei Ihnen eine Einkommenspfändung läuft, machen Sie die Auslagen für notwendige Zahnbehandlungen beim Betreibungsamt geltend. Zeigen Sie dazu den Zahlungsbeleg.
  8. Häufig sind Zahnbehandlungen im Ausland erheblich niedriger. Vergleichen Sie Preise und Leistungen und begeben sie sich nur mit klaren Vorstellungen ins Ausland. Eine Voruntersuchung bei einem Schweizer Zahnarzt orientiert Sie über den Zustand Ihrer Zähne und die Behandlungsmöglichkeiten. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob diese auch Behandlungen im Ausland übernimmt. Oft müssen dafür drei Bedingungen erfüllt sein (1. Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. 2. Der ausländische Zahnarzt verfügt über einen vergleichbaren Ausbildungsstand wie ein Schweizer Kollege. 3. Die Kosten sind nicht höher als in der Schweiz). Befindet sich Ihr ausländischer Zahnarzt nicht im nahen Grenzbgebiet, sondern z.B. in Ungarn, sollte er Beratungs- und Nachbehandlungsmöglichkeiten in der Schweiz anbieten. Verlangen Sie einen seriösen Kosten- und Behandlungsvorschlag sowie eine Referenzliste und rufen Sie im Vorfeld bereits behandelte Patienten an. Klären Sie ab, wie lange Sie Garantie erhalten, wer diese erbringt, welche Leistungen eingeschlossen sind und wer bei einem Schadensfall haftet.
  9. Achtung bei Unfällen! Die Unfallversicherung muss Zahn- und auch andere Behandlungen im Ausland nicht bezahlen (ausser wenn der Unfall im Ausland passiert und es sich um einen Notfall handelt). Bei tieferen Kosten im Ausland übernimmt die Unfallversicherung diese in der Praxis zwar oft, doch theoretisch kann sie jede Zahlung verweigern.
  10. In der Zahnmedizin werden fehlende Zähne durch Implantate ersetzt. Vielfach bieten Zahnärzte den Patienten nur teure Markenimplantate an und verschweigen, dass es viel günstigere Nachahmerprodukte gibt. Fragen Sie danach. Wechseln Sie die Zahnarztpraxis, wenn keine Bereitschaft da ist, ein solches Nachahmerprodukt zu verwenden.
  11. Handeln Sie im akuten Notfall schnell. Warten Sie bei Schmerzen trotz finanziellem Engpass nicht lange mit der Behandlung. Zu spät behandelte Zahnprobleme können langwierige Folgeerkrankungen auslösen, die dann erst recht Ihr Budget strapazieren.
    Zahnärzte müssen auch zahlungsschwache Notfallpatienten aufnehmen und Schmerzen sowie akute Infektionen behandeln (ein kosmetisch optimales Ergebnis kann in dieser Lage aber nicht verlangt werden).