Wichtige Fragen über das Thema Integration

  1. Was versteht man unter Integration?
  2. Was ist eine Integrationsvereinbarung?
  3. Wo kann ich Deutsch lernen?
  4. Welche Sprachangebote gibt es für meine Kinder?
  5. Weshalb wird in der Schweiz mehrheitlich Dialekt gesprochen?
  6. Welche weiteren Integrationsangebote gibt es?
  7. Wie kann ich am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen?
  8. Was sollte ich über Aufenthaltsbewilligungen wissen?
  9. Wie kann ich mich gegen rassistische Diskriminierung wehren?
  1. Was versteht man unter Integration?

Die Integration hat ein zentrales Anliegen: Man will Migrantinnen und Migranten befähigen, sich in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren. Sie sollen sich wohl fühlen und im Alltag gut zurechtkommen. Dazu gehört es etwa, einer Arbeit nachzugehen und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen.

Ziel der Integration ist es, dass die einheimische und die ausländische Wohnbevölkerung gut zusammenleben. Grundlage bilden dabei die Grundwerte der Bundesverfassung, gegenseitige Achtung und Toleranz.

Integration ist ein fortlaufender Prozess, der sich immer wieder verändert, weil sich auch unsere Gesellschaft ständig wandelt. Erst wenn alle Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer sowie die Institutionen – mitmachen, kann Integration gelingen.

  1. Was ist eine Integrationsvereinbarung?

Das Ausländergesetz schenkt der Integration von Ausländerinnen und Ausländern grosse Aufmerksamkeit. So legt es fest, dass die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung an Bedingungen geknüpft sein kann und Sprach- oder Integrationskurse zu besuchen sind. Die konkreten Verpflichtungen legt man mit der Migrantin oder dem Migranten in einer so genannten Integrationsvereinbarung fest. Die Kantone sind frei, ob sie Integrationsvereinbarungen treffen wollen oder nicht. Einige haben bereits damit begonnen.

Solche Vereinbarungen betreffen zumeist Personen, die aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union oder Freihandelsassoziation stammen und noch keine Niederlassungsbewilligung haben. Aber auch bereits ansässige Migrantinnen und Migranten können betroffen sein. Nämlich dann, wenn sie durch ihr Verhalten oder aufgrund anderer Umstände riskieren, das Aufenthaltsrecht zu verlieren.

  1. Wo kann ich Deutsch lernen?

Wer sich als Migrantin oder Migrant in die Gesellschaft integrieren will, muss sich mit den Mitmenschen verständigen können. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass Sie die deutsche Sprache lernen. Dies erlaubt es Ihnen etwa, eine Arbeitsstelle zu finden, sich im täglichen Leben mit Nachbarn, Freunden oder Arbeitskollegen zu unterhalten und sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. Sie können so auch Ihren Kindern beim Erlernen der deutschen Sprache helfen.

Das Erlernen einer Sprache braucht Zeit, Geduld und viel Übung. Besonders am Anfang kann das schwierig sein; lassen Sie sich aber davon nicht entmutigen. Am besten Sie besuchen eine der zahlreichen Sprachschulen; es gibt teils spezielle Kurse für Migrantinnen und Migranten. Gemeinsam mit anderen zu lernen, ist motivierend und macht mehr Spass. Informieren Sie sich über die Angebote und Preise. Ihre Sprachkenntnisse können Sie zusätzlich verbessern, indem Sie sich mit anderen Personen unterhalten, Zeitungen, Texte im Internet oder Bücher in deutscher Sprache lesen, Radio hören oder fernsehen.

  1. Welche Sprachangebote gibt es für meine Kinder?

Für Kinder, die während der Schulzeit neu in die Schweiz einreisen, gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden eine Integrationsklasse. In dieser Klasse erhalten die Kinder während eines halben oder ganzen Jahres intensiven Deutschunterricht als Unterstützung für die schulische Integration.

Kinder, die noch Mühe mit dem Deutschen haben, können den Unterricht Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während ein bis zwei Jahren.

Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.

  1. Weshalb wird in der Schweiz mehrheitlich Dialekt gesprochen?

Wie in anderen Ländern spricht man auch in der Schweiz zahlreiche Dialekte (Mundart genannt). Die Mundart ist ein wichtiger Teil der Deutschschweizer Identität. Mundart wird von allen sozialen Schichten gesprochen, vom Arbeiter bis zum Manager. Geschrieben wird hingegen in der deutschen Hochsprache (Hochdeutsch genannt). Für Migrantinnen und Migranten ist es meistens anspruchsvoll, nebst der deutschen Sprache auch noch einen schweizerischen Dialekt zu lernen.

  1. Welche weiteren Integrationsangebote gibt es?

Viele Gemeinden veranstalten einen jährlich stattfindenden Willkommensanlass für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die neu in die Gemeinde gezogen sind. Sie werden dazu persönlich eingeladen. Behördenvertreterinnen und -vertreter stellen dabei die Gemeinde und ihre Einrichtungen vor. Und man lernt bei einem Rundgang durch den Ort die Sehenswürdigkeiten kennen. Dies ist eine gute Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen.

Viele Gemeinden bieten auch Integrationskurse an. Sie erfahren dort etwa, wie das Schulsystem funktioniert, wie man den Abfall richtig entsorgt oder welche Regeln im Zusammenleben mit den Nachbarn gelten. An Staatskundekursen lernen Migrantinnen und Migranten zudem, wie der schweizerische Staat aufgebaut ist und wie das politische Leben funktioniert. Diese Kurse sind in erster Linie für Ausländerinnen und Ausländer gedacht, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen; sie können aber auch von anderen Migrantinnen und Migranten besucht werden.

Auch private Hilfswerke und Organisationen sowie Gewerkschaften stellen spezielle Integrationsangebote zur Verfügung. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder den Organisationen und nutzen Sie die Möglichkeiten.

  1. Wie kann ich am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen?

Um sich in der Schweiz gut zu integrieren und wohl zu fühlen, ist es wichtig, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. In den meisten Gemeinden gibt es zahlreiche kulturelle Anlässe – von Ausstellungen und Vorträgen über Theateraufführungen bis hin zu Konzerten. Die Veranstaltungen sind teils kostenlos und frei zugänglich.

Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Meistens bezahlt man einen Jahresbeitrag, um Mitglied zu werden und die Angebote nutzen zu können.

Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein mitzumachen, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr eigenes Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik.

  1. Was sollte ich über Aufenthaltsbewilligungen wissen?

Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate hier aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es gibt Bewilligungen für Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr, befristete Aufenthaltsbewilligungen und unbefristete Niederlassungsbewilligungen. Für Migrantinnen und Migranten aus Staaten der Europäischen Union und der Freihandelsassoziation gelten andere Aufenthaltsbewilligungen als für Menschen, die aus anderen Staaten stammen.

  1. Wie kann ich mich gegen rassistische Diskriminierung wehren?

In der Schweiz ist es verboten, Menschen öffentlich aufgrund ihrer Rasse oder Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe in einer Art anzugreifen oder zu diskriminieren, welche die Menschenwürde verletzt. Auch die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Die rassistische Diskriminierung gilt laut Strafrecht als ein Offizialdelikt, wenn die Handlung in der Öffentlichkeit erfolgt.

Wer Opfer rassistischer Diskriminierung geworden ist, wendet sich am besten an eine Anlauf- und Beratungsstelle und lässt sich beraten. Informationen zum Thema findet man auch im Rechtsratgeber «Rassistische Diskriminierung». Er wird von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung herausgegeben und ist kostenlos im Internet erhältlich.