Wichtige Fragen zum Thema «Was tun, wenn ich krank bin?»

  1. Was ist ein Notfall und was ist dann zu tun?
  2. Wie leiste ich Erste Hilfe?
  3. Wie finde ich einen Arzt oder eine Ärztin?
  4. Wie läuft ein Arztbesuch ab?

Welche Angebote gibt es für Kinder?

  1. Müssen Erwachsene den Zahnarzt selbst bezahlen?
  2. Wann muss ich zum Arzt gehen?
  3. Wann muss ich ins Spital gehen?
  4. Im Spital: Wer pflegt mich und kann ich Besuch empfangen?
  5. Was steht in meiner Krankenakte?
  6. Kann ich mich zu Hause pflegen lassen?
  7. Wer hilft mir, wenn ich alt bin und nicht mehr alleine wohnen kann?
  8. Welche Angebote gibt es für ältere Menschen in der Schweiz?
  9. Was kann ich tun, wenn ich psychische Probleme habe?
  10. Wo kann ich anonym Hilfe finden?
  11. Was kann ich tun, wenn ich die Sprache schlecht beherrsche?
  12. Was versteht man unter Alternativmedizin?
  1. Was ist ein Notfall und was ist dann zu tun?

Notfälle sind akute Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die sofort behandelt werden müssen. In den meisten öffentlichen Spitälern gibt es eine Notfallstation, die 24 Stunden offen ist. Sie ist aber für schwerwiegende Fälle vorgesehen. Kontaktieren Sie deshalb bei einem Notfall immer zuerst zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Viele Hausärzte kommen in dringenden Situationen auch zu Ihnen nach Hause. Ist der Hausarzt oder die Hausärztin nicht erreichbar, gibt der Anrufbeantworter Auskunft über seine Stellvertretung oder den Dienstarzt.

In grösseren Städten gibt es auch private Arztstationen (z.B. Permanence, City-Notfall usw.) für dringende Arztbesuche ohne Voranmeldung.

Wenn ein Mensch in Ihrer Nähe einen Notfall erleidet (z.B. einen Unfall), ist die Erste Hilfe das Wichtigste. Dabei müssen lebenswichtige Körperfunktionen wie das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf sichergestellt werden. Was genau zu tun ist, kann man in einem Kurs lernen.

In einer Notfallsituation ist schnelles Handeln wichtig. Über die Telefonnummer 144 erreichen Sie den Rettungsdienst und den Krankenwagen. Geben Sie beim Anruf folgende Informationen durch:

  • Ihren Namen,
  • von wo rufen Sie an,
  • was ist geschehen,
  • wie viele Personen sind beteiligt/verletzt,
  • was haben Sie schon unternommen?

Einen Teil der Kosten für die Ambulanz müssen die Patienten selbst bezahlen.

Wichtige Notfallnummern:

  • Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
  • Polizei: 117
  • Feuerwehr: 118
  • Toxikologischer Notfalldienst: 145
    Das Tox-Zentrum gibt rund um die Uhr (24 Stunden) gratis ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht.
  • Rega Schweiz: 1414
    Rega Ausland: +41 333 333 333
    Die Rettungsflugwacht Rega transportiert verunfallte und kranke Menschen mit Helikoptern und Flugzeugen. Überlegen Sie sich, bevor Sie anrufen, welches die wichtigsten Informationen sind, die der Notruf erhalten muss: Wo befinden Sie sich? Was ist passiert? Wie ist der Zustand der verunfallten Person?
  • Die dargebotene Hand: 143, 143.ch
    Die „dargebotene Hand“ ist eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören auch alltägliche Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit. Die Stelle ist rund um die Uhr erreichbar.
  • Für dich da!: Kostenlose Beratung und Hilfe für Jugendliche: www.147.ch (Pro Juventute)
  • Elternnotruf << Notfallnummern des zuständigen Elternnotrufs >>, www.elternnotruf.ch
    Der Elternnotruf ist eine Beratungsstelle für Eltern, die sich mit ihrem Kind in einer belastenden Situation oder in einer Krise befinden. Der Notruf ist rund um die Uhr (24 Stunden) erreichbar.
  1. Wie leiste ich Erste Hilfe?

Erste Hilfe heisst, einer verunfallten Person zu helfen, bis der Krankenwagen eintrifft. Dafür gibt es Regeln, die man in Kursen lernen kann. Viele Schweizer Gemeinden bieten solche Kurse an. Diese so genannten Nothelferkurse braucht man auch, um den Führerschein machen zu können. Es gibt auch spezielle Kurse für Notfälle bei Kleinkindern. Diese sind für Eltern, Grosseltern und andere Betreuungspersonen sehr zu empfehlen.

 

  1. Wie finde ich einen Arzt oder eine Ärztin?

Ein Hausarzt oder eine Hausärztin übernimmt die erste Behandlung, wenn Sie krank sind. Sie sind für die Vorsorge und Behandlung des ganzen Körpers ausgebildet. Ein Hausarzt kennt Sie durch die regelmässigen Besuche gut und kann Sie optimal beraten. Es ist deshalb besser, immer zum gleichen Hausarzt zu gehen.

Einen Hausarzt zu haben, hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in die Hausarztpraxis anrufen und einfacher kurzfristig einen Termin abmachen. Bei vielen Krankenkassen ist zudem die Prämie billiger, wenn Sie einen Hausarzt haben.

Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, suchen Sie im Telefonbuch (die Ärzte sind nach Ortschaft/Stadtquartier und nach Fachgebiet aufgelistet) oder schauen Sie im Internet nach.

  1. Wie läuft ein Arztbesuch ab?

Rufen Sie die Arztpraxis an, um einen Termin zu reservieren. Beschreiben Sie schon am Telefon den Grund für den Arztbesuch. Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, müssen Sie dies mindestens 24 Stunden vorher per Telefon mitteilen. Es ist normal, dass Sie im Wartezimmer eine Weile warten müssen. Trotzdem ist es besser, pünktlich zu sein: Möglicherweise kommen Sie auch gleich an die Reihe.

Der Arzt oder die Ärztin untersucht Sie und verschreibt Ihnen wenn nötig Medikamente, eine Behandlung oder eine Therapie. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das heisst, Sie können diese Medikamente in der Apotheke nur kaufen, wenn Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin dafür ein Rezept geschrieben hat.

Der Hausarzt kann Sie auch an einen spezialisierten Facharzt oder an ein Krankenhaus weiterleiten. In den meisten Fällen ist dies aber gar nicht nötig.

Jeder Mediziner hat eine Schweigepflicht: das heisst, er darf die Informationen über Sie nicht weitergeben.

  1. Welche Angebote gibt es für Kinder?

In der Schweiz gibt es neben den privaten Kinderärztinnen und Kinderärzten auch spezielle kostenlose Angebote für Schulkinder:

  • Manche Schulgemeinden bieten einen Schularzt-Dienst an: Der Schularzt oder die Schulärztin untersucht die Schulkinder im Kindergarten, im 4. und im 8. Schuljahr und impft sie. So können gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.
  • Schulzahnarzt und Schulzahnpflege: Ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin untersucht die Zähne der Kinder einmal jährlich. Zudem kommt regelmässig der Zahnpflege-Dienst vorbei und zeigt den Schulkindern im Unterricht, wie man die Zähne sorgfältig und richtig putzt.
  • Schulpsychologischer Dienst: Hier erhalten Sie Hilfe bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen Ihres Kindes.
  1. Müssen Erwachsene den Zahnarzt selbst bezahlen?

In der Schweiz müssen Erwachsene die Kosten für den Zahnarzt selbst bezahlen. Ausser man hat eine Zusatzversicherung für Zahnarztbehandlungen abgeschlossen. Es lohnt sich aber, auf eine gute Zahnpflege zu achten und mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt zu gehen. Zahnschäden können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Das kostet langfristig weniger. Gesunde Zähne sind wichtig für die Gesundheit.

  1. Wann muss ich zum Arzt gehen?

Falls Sie nur leichte Beschwerden haben, können Sie auch in einer Apotheke um Rat fragen. Dort bekommen Sie Medikamente, für die kein Arztrezept nötig ist.

Wenn Sie starke Beschwerden haben, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Es ist auch möglich, direkt zu einem Spezialarzt (= Facharzt) zu gehen (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt). Dann müssen Sie aber vielleicht lange auf einen Termin warten. Möglicherweise müssen Sie auch die Kosten selbst bezahlen. Denn viele Krankenkassen verlangen, dass Sie erst zum Hausarzt gehen. Dieser verweist Sie nachher an den Spezialarzt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie Genaueres dazu wissen möchten.

Ins Spital geht man nur in Notfallsituationen.

Manchmal ist ein Arztbesuch gar nicht nötig. Viele Erkrankungen wie zum Beispiel eine Erkältung sind nach ein paar Tagen vorbei. Manchmal helfen auch eigene Hausmittel. Zum Beispiel bei Fieber Lindenblütentee mit viel Honig und Zitrone trinken.

  1. Wann muss ich ins Spital gehen?

Ins Spital (oder Krankenhaus) wird man meistens vom behandelnden Arzt oder von der behandelnden Ärztin überwiesen. Gründe dafür können Untersuchungen, eine Operation oder eine Therapie sein. Beim Eintritt müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte zeigen. Spätestens ein paar Tage vor dem Eintritt erhalten Sie vom Spital per Post alle Informationen: zum Beispiel, was Sie mitbringen müssen und wie Sie sich vorbereiten können.

Die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt für eine Spitalbehandlung in der Allgemeinen Abteilung. Die Krankenkassen bieten teurere Zusatzversicherungen für eine private oder halbprivate Behandlung im Spital an. Diese Zusatzversicherungen sind freiwillig und kosten eine zusätzliche Prämie. Mit einer halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Zweibettzimmer. Mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Einzelzimmer.

Es gibt unterschiedliche Arten von Spitälern. Viele Kantone verfügen über ein eigenes öffentliches Kantonsspital. Dorthin überweist Sie Ihr Arzt an erster Stelle, wenn Sie keine Spezialklinik benötigen.

  1. Im Spital: Wer pflegt mich und kann ich Besuch empfangen?

Sie können im Spital Besuch empfangen. Es gibt geregelte Besuchszeiten. Fragen Sie im Spital danach oder schauen Sie auf der Internetseite nach. In Mehrbettzimmern sollte man auf den Gesundheitszustand der anderen Patienten Rücksicht nehmen.

Pflegefachfrauen und -männer übernehmen im Spital den grössten Teil der Pflege und Betreuung. Sie sind speziell dafür ausgebildet und arbeiten eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen. Patienten (und nahe Angehörige) haben ein Anrecht darauf, über die Behandlung und mögliche Folgen informiert zu werden. Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich zuerst an das Pflegepersonal.

Während des Spitalaufenthalts essen die Patientinnen und Patienten im Zimmer. Wenn Sie Wünsche haben (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches oder koscheres Essen, Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel), sagen Sie dies dem Pflegepersonal. Es ist meistens kein Problem, diese Wünsche zu erfüllen. Es ist nicht nötig, dass die Angehörigen den Patienten Esswaren mitbringen.

  1. Was steht in meiner Krankengeschichte?

Sie können beim Arzt und im Krankenhaus Einsicht in Ihrer Krankengeschichte (auch Krankenakte genannt) verlangen. Darin stehen die wichtigsten Daten Ihrer Behandlung wie Untersuchungen, Diagnosen, Medikamente, Operationen und die Entwicklung der Krankheit. Niemand darf diese Informationen an andere Personen weitergeben.

  1. Kann ich mich zu Hause pflegen lassen?

Nach einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie vielleicht weitere Pflege. Dafür gibt es den Spitex-Dienst. Entsprechend ausgebildete Personen kommen zu Ihnen nach Hause, um Sie zu pflegen und/oder im Alltag und im Haushalt zu unterstützen. Die Kosten der Spitex werden teilweise von der Krankenkasse übernommen. Die Spitex bietet auch weitere Dienste an: zum Beispiel Fahrdienste oder Vermietung von Krücken oder Rollstühlen.

Sie können sich nicht selbst anmelden, sondern ein Arzt muss dies entscheiden. Bevor die Spitex-Betreuung beginnt, klärt der Arzt ab, was Sie genau brauchen.

  1. Wer hilft mir, wenn ich alt bin und nicht mehr alleine wohnen kann?

Die Spitex organisiert auch den Frischmahlzeiten-Dienst: Ältere, kranke und behinderte Personen bekommen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause geliefert.

Auch die Stiftung Pro Senectute liefert in den meisten Kantonen Mahlzeiten nach Hause. Ausserdem bietet Pro Senectute viele weitere Dienstleistungen für ältere Menschen an. So können sie länger zu Hause wohnen. Pro Senectute will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:

  • finanziellen Schwierigkeiten,
  • rechtlichen Angelegenheiten,
  • der Bewältigung von Lebenskrisen,
  • der Freizeitgestaltung,
  • und bei Wohn- und Beziehungsfragen.

Vielleicht genügt diese Hilfe nicht und Sie brauchen Unterstützung rund um die Uhr. Dann passt ein Betagtenzentrum oder ein Altersheim besser für Ihre Bedürfnisse.

In welchem Alters- oder Pflegeheim Sie wohnen werden, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die Pro Senectute oder Ihr Hausarzt beraten Sie bei den Abklärungen.

  1. Welche Angebote gibt es für ältere Menschen in der Schweiz?

Die Lebensqualität hat einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit. Das gilt besonders für Menschen im Alter. Viele verschiedene Angebote von Organisationen helfen, auch nach der Pensionierung ein selbständiges Leben mit guter Lebensqualität zu führen.

  1. Was kann ich tun, wenn ich psychische Probleme habe?

Im Leben gibt es immer wieder schwierige Situationen in der Familie, im persönlichen Umfeld oder am Arbeitsplatz. Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen sind sehr häufig. Jede dritte Person leidet einmal im Leben darunter. Betroffene leiden zum Beispiel immer wieder an Ängsten oder erleben über längere Zeit eine lähmende Traurigkeit. Oftmals ist es unmöglich, diese Situationen ohne professionelle Hilfe zu bewältigen.

Psychische Erkrankungen sind echte Krankheiten. Sie sollten behandelt werden. Psychologen oder Psychiater (Ärzte und Ärztinnen mit Spezialisierung auf die menschliche Seele = Psyche) können Sie in solchen Lebensphasen begleiten und unterstützen. Die Psychologinnen und Psychologen suchen gemeinsam mit den Patienten in Gesprächen oder einer Therapie neue Wege. So kann die Situation verbessert werden.

Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie auch zuerst mit Ihrem Hausarzt sprechen. Er kann Ihnen eine Fachperson vermitteln. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt eine Behandlung nur, wenn Sie von einem Arzt (Psychiater) durchgeführt wird.

Alle Berater und psychologischen Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Informationen von Ihnen weitergeben.

  1. Wo kann ich anonym Hilfe finden?

Manchmal brauchen Menschen in einer Krise sofort einen Ratschlag. Eine sofortige Hilfe gibt die Organisation Dargebotene Hand. Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat (www.143.ch) kostenlose Beratungen an. Unter der Nummer 143 kann man in Krisensituationen anrufen und mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin sprechen: Sie hören zu und können auch dabei helfen, wie es weitergehen soll. Die Dargebotene Hand ist eine Anlaufstelle für alle und untersteht der völligen Anonymität.

Auf dem Internet gibt es auch spezielle Beratung für Jugendliche. Eine nützliche Website ist zum Beispiel www.lilli.ch. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren: zum Beispiel Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt. Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben. In verschiedenen Online-Foren kann man sich über spezielle Probleme wie in einer Selbsthilfegruppe austauschen. Aber Achtung, nicht jedes Online-Forum ist seriös.

Manche Eltern sind mit ihrem Kind überfordert, in einer Krise oder einer belastenden Situation. Für sie gibt es die Beratungsstelle Elternnotruf. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Beim Elternnotruf ist es auch möglich, einen Termin für eine Erziehungsberatung zu vereinbaren.

Für Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und keine öffentlichen Stellen aufsuchen wollen, gibt es an verschiedenen Orten Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers, die kostenlose Pflege und Beratung anbieten.

  1. Was kann ich tun, wenn ich die Sprache schlecht beherrsche?

Im Spital oder in der Arztpraxis müssen Sie mit den Ärzten oder Ärztinnen, den Pflegefachleuten oder Therapeuten und Therapeutinnen reden können. Nur so erhalten Sie wirklich die nötige und richtige Behandlung. Sonst kommt es zu Missverständnissen und Problemen. Oft helfen Familienmitglieder beim Übersetzen. Sie sind jedoch nicht auf die Übersetzungsarbeit vorbereitet und vielleicht selbst ängstlich oder in Sorge.

Eine professionelle Übersetzerin kann hier weiterhelfen. Viele grössere Spitäler haben einen eigenen Übersetzungsdienst. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird.

Oft entstehen Missverständnisse auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen der verschiedenen Kulturen. Dafür gibt es interkulturelle Übersetzer. Sie übersetzen nicht nur die Sprache, sondern können auch auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen hinweisen, die von Kultur zu Kultur verschieden sind.

  1. Was versteht man unter Alternativmedizin?

Abgesehen von der Schulmedizin, werden in der Schweiz auch alternative Heilmethoden und -praktiken angeboten. Diese Alternativ- oder Komplementärmedizin sind als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin zu verstehen. Dazu gehören z.B. die Homöopathie, die Akupunktur, die Osteopathie oder die Naturheilkunde. Einige alternative Heilmethoden werden von den Krankenkassen oder Zusatzversicherungen zurückerstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Verfahren bezahlt werden.